Berufsunfähigkeitsversicherung

private Vorsorge sichert Ihre ArbeitskraftUrsachen der Berufsunfähigkeit

Ab wann ist man laut Gesetzgeber berufsunfähig?

Eine Berufsunfähigkeit liegt bereits dann vor, wenn die versicherte Person ihren „zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann“. Eine Voraussetzung ist zudem, dass der Versicherungsnehmer mindestens für 6 Monate nicht in der Lage ist, seiner Arbeit nachzukommen. Ein ärztliches Gutachten bzw. ein Beleg über die Prognose zur Krankheitsdauer wird der jeweiligen BU-Versicherung als Bestätigung zugesandt.

 

Beispiel Leistungen

  • Zahlung auch rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit (nicht erst ab dem 7. Monat, AU-Klausel)
  • BU-Rente als Pflegefall ein lebenlang
  • ab 50 % BU erhalten sie die volle BU-Rente
  • Infektionsklausel für Ärzte und andere Berufe
  • freie Arztwahl
  • Dienstunfähigkeitsklause für Beamte
  • Lebenslange Leistung bei Pflege und Demenz
  • Verzicht auf abstrakte verweisung

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